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Sozialhelfer werden nicht in die Arbeitslosigkeit entlassen!

Sozialhelferin Melanie S. (Foto: BKBB | I. Padberg)
Sozialhelferin Melanie S. (Foto: BKBB | I. Padberg)

Melanie S. hat vom 2010 bis 2012 bei uns die Zweijährige Berufsfachschule für Sozial- und Gesundheitswesen in der Fachrichtung Sozialhelferin absolviert.
Jetzt hat sie ihre ehemalige Schule besucht und ein wenig über ihr Leben nach der Sozialhelfer-Ausbildung erzählt.
Melanies Befürchtungen in die Arbeitslosigkeit entlassen zu werden, haben sich nicht bestätigt – ganz im Gegenteil!
Durch verschiedene Praktika, welche sie während ihrer Ausbildung absolvierte, hat sie zu ihrem jetzigen Arbeitgeber gefunden. Melanie arbeitete erst nach ihrem letzten Praktikum in der Altenpflege als Teilzeitkraft bei einem ambulanten Pflegedienst in Arnsberg.
Seit Anfang diesen Jahres ist sie nun Vollzeitbeschäftigt in einer Seniorenresidenz im Betreuten Wohnen. Ihr Nettogehalt liegt bei ca. 1000 € mtl. – nicht viel, aber Melanie ist glücklich!
Melanie hat ihren Traumberuf gefunden – dieses wurde bei ihrem Besuch am Berufskolleg deutlich.

Nach Melanies Besuch stellt sich für mich die Frage:
Jährlich werden ausgebildete Staatlich geprüfte SozialhelferInnen in den Arbeitsmarkt entlassen – warum müssen dann noch Pflegekräfte aus dem Ausland nach Deutschland geholt werden um dem Pflegenotstand aufzufangen?
(Text: BKBB | I. Bunte)