Grundsätzlich gilt weiterhin, dass alle Personen, die sich im Schulgebäude oder auf dem Schulgrundstück aufhalten, verpflichtet sind, eine Mund-Nase-Bedeckung (MNB) zu tragen.
Dieser Grundsatz gilt laut neuer Coronabetreuungsverordnung nicht für:
- Schülerinnen und Schüler während sie im Unterrichtsraum auf ihren Sitzplätzen sitzen.
- Für Schülerinnen und Schüler in Pausenzeiten bei der Aufnahme von Speisen und Getränken (dabei gilt: sitzen die Schülerinnen und Schüler auf ihrem Sitzplatz im Unterrichtsraum ist kein Mindestabstand erforderlich; bei Verzehr auf dem Schulhof: Mindestabstand muss eingehalten werden; Verzehr in den Fluren, im Treppenaus: nicht erlaubt)
- Für Lehrkräfte, wenn ein Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen Personen im Raum eingehalten wird.
Es ist nachgewiesen, dass das Infektionsgeschehen eingedämmt werden kann, wenn möglichst viele Personen eine MNB tragen. Wir bitten daher alle Lehrkräfte und Schülerinnen und Schüler für sich zu prüfen, nach Möglichkeit auch im Unterricht eine MNB zu tragen. Selbstverständlich ist, dass jede/r eine MNB tragen kann, wenn er/sie das für sich so entscheiden will.
Wir bitten um Verständnis, dass es bei einzelnen Lehrkräften geboten sein kann, dass diese Präsenzunterricht nur durchführen können, wenn in den entsprechenden Unterrichtsstunden alle Schülerinnen und Schüler eine MNB tragen.
Diese Regelung gilt zunächst bis Mittwoch, den 09.09.2020
Bestwig, 01.09.2020, M. Roth und S. Wegener
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