Fit für die Säuglings- und Kleinkindbetreuung
Zweifachqualifikation KinderpflegerIn und Tagespflegeperson
Ab dem 1. August diesen Jahres haben berufstätige oder arbeitssuchende Eltern mit Kind(ern) ab dem ersten Lebensjahr einen Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz bei einer Tagesmutter bzw. einem Tagesvater oder in einer Kindertagesstätte.
Die Jugendämter brauchen und suchen dafür ausgebildete Tagespflegepersonen.
Am Berufskolleg Bergkloster Bestwig können sich die Auszubildenden der zweijährigen Berufsfachschule Fachrichtung Kinderpflege zusätzlich zur Tagespflegeperson qualifizieren. Mehr erfahren »