Regelung zur Maskenpflicht am Berufskolleg Bergkloster Bestwig ab dem 02.09.2020
Grundsätzlich gilt weiterhin, dass alle Personen, die sich im Schulgebäude oder auf dem Schulgrundstück aufhalten, verpflichtet sind, eine Mund-Nase-Bedeckung (MNB) zu tragen.
Dieser Grundsatz gilt laut neuer Coronabetreuungsverordnung nicht für:
- Schülerinnen und Schüler während sie im Unterrichtsraum auf ihren Sitzplätzen sitzen.
- Für Schülerinnen und Schüler in Pausenzeiten bei der Aufnahme von Speisen und Getränken (dabei gilt: sitzen die Schülerinnen und Schüler auf ihrem Sitzplatz im Unterrichtsraum ist kein Mindestabstand erforderlich; bei Verzehr auf dem Schulhof: Mindestabstand muss eingehalten werden; Verzehr in den Fluren, im Treppenaus: nicht erlaubt)
- Für Lehrkräfte, wenn ein Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen Personen im Raum eingehalten wird.