Persönlich. Christlich. Gut.

Jugendhilfeeinrichtungen besuchten die Fachschule für Sozialpädagogik

Am Donnerstag, den 17. 09.2020, besuchten Jugendhilfeeinrichtungen des Hochsauerlandkreises die Fachschule für Sozialpädagogik am Berufskolleg Bergkloster Bestwig. Als Jugendhilfeeinrichtungen stellten sich das Internat Bad Fredeburg, die Tagesgruppe in Meschede, eine teilstationäre Einrichtung des Sozialwerk Sauerland, Lets go und die Jugendhilfe Olsberg vor.

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Jetzt bewerben um den SMMP-Schulpreis

Bis Mittwoch können noch Vorschläge eingereicht werden – die Sieger erhalten 5.000 Euro

Jetzt wird es Zeit: Am Mittwoch, 30. September, läuft die Bewerbungsfrist für den SMMP-Schulpreis für Engagement 2021 ab. Mehrere Bewerbungen liegen schon vor. Wer bis dahin nicht alle Unterlagen zusammen hat – nicht schlimm. Einzelne Dokumente, Fotos oder Referenzen können auch noch einige Tage später nachgereicht werden.

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Erlebnispädagogischer Tag im Wildwald Voßwinkel

Die Berufspraktikanten und die Oberstufe der praxisintegrierten Ausbildung der Fachschule für Sozialpädagogik machten sich auf den Weg, um den Wildwald Voßwinkel zu besuchen.

In zwei Gruppen eingeteilt, haben die Studierenden im Wald Erlebnispädagogik hautnah erlebt. Ein Waldpädagoge führte die Gruppe. Neben Kooperationsspielen wie „Der wandernde Stock“, das „Murmelspiel“ oder der „Schafstall“ haben die Gruppen Tiere des Wildwaldes kennengelernt.

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Regelung zur Maskenpflicht am Berufskolleg Bergkloster Bestwig ab dem 02.09.2020

Grundsätzlich gilt weiterhin, dass alle Personen, die sich im Schulgebäude oder auf dem Schulgrundstück aufhalten, verpflichtet sind, eine Mund-Nase-Bedeckung (MNB) zu tragen.
Dieser Grundsatz gilt laut neuer Coronabetreuungsverordnung nicht für:

  1. Schülerinnen und Schüler während sie im Unterrichtsraum auf ihren Sitzplätzen sitzen.
  2. Für Schülerinnen und Schüler in Pausenzeiten bei der Aufnahme von Speisen und Getränken (dabei gilt: sitzen die Schülerinnen und Schüler auf ihrem Sitzplatz im Unterrichtsraum ist kein Mindestabstand erforderlich; bei Verzehr auf dem Schulhof: Mindestabstand muss eingehalten werden; Verzehr in den Fluren, im Treppenaus: nicht erlaubt)
  3. Für Lehrkräfte, wenn ein Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen Personen im Raum eingehalten wird.
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