Zweifachqualifikation KinderpflegerIn und Tagespflegeperson
Ab dem 1. August diesen Jahres haben berufstätige oder arbeitssuchende Eltern mit Kind(ern) ab dem ersten Lebensjahr einen Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz bei einer Tagesmutter bzw. einem Tagesvater oder in einer Kindertagesstätte.
Die Jugendämter brauchen und suchen dafür ausgebildete Tagespflegepersonen.
Am Berufskolleg Bergkloster Bestwig können sich die Auszubildenden der zweijährigen Berufsfachschule Fachrichtung Kinderpflege zusätzlich zur Tagespflegeperson qualifizieren.
Die Inhalte der Zusatzausbildung stammen aus dem 160-stündigen praxisnahen Kurskonzept des Deutschen Jugendinstituts München (DJI), nach dem z.Z. alle Tagespflegepersonen in Deutschland ausgebildet werden. Dabei geht es zum Beispiel um rechtliche Fragen, um die Gestaltung entwicklungsgerechter Räume und das Materialangebot, die Eingewöhnung, um Erziehung, Bildung und Gesundheit, um Entwicklungspsychologie, Unfallhilfe und Kinderschutz sowie um die Zusammenarbeit mit den Eltern.
Durchgeführt wird die Ausbildung von praxiserfahrenen Lehrkräften. Unter anderem von Reinhold Hopp, der seit 1997 für das Jugendamt des Hochsauerlandkreises und im Kreis Soest Tagespflegepersonen über die Volkshochschulen qualifiziert.
(Text: BKBB | A. Marini)
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