Persönlich. Christlich. Gut.

Corona-Info Nr. 06, 06.08.2020

Liebe Schülerinnen und Schüler, liebe Eltern,

die folgende Info finden Sie hier zum Download.

gerne möchten wir Sie heute darüber informieren, wie die Wiederaufnahme des Unterrichtsbetriebs nach den Sommerferien bei uns am Berufskolleg Bergkloster Bestwig geplant ist.

Wir sind uns alle bewusst, dass der Einstieg in den Unterricht für alle Mitglieder der Schulgemeinschaft mit einiger Ungewissheit und zahlreichen Fragen verbunden ist. Deshalb wünschen wir allen, dass sie in dieser Situation achtsam mit sich und den anderen umgehen werden, dabei aber auch mit Interesse und Freude an den Inhalten arbeiten können. Manches wird zu Beginn sicher ungewohnt sein. Aber mit einer gewissen Portion Gelassenheit und Zuversicht, werden wir damit in den allermeisten Situationen gut umgehen können.

Mund-Nasen-Schutz (Regelung zunächst befristet bis 31.08.2020)

Auf dem Schulgelände und im Schulgebäude besteht für alle Personen eine Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung. Das gilt auch für die Schülerinnen und Schüler während der Unterrichtszeit. Wenn Lehrkräfte im Unterrichtsgeschehen den empfohlenen Mindestabstand von 1,5 Metern nicht sicherstellen können, gilt auch für sie die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung. Von der Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung kann nur in besonderen Ausnahmefällen abgewichen werden; dann ist aber sicherzustellen, dass die Einhaltung der Abstandsregel eingehalten wird.

Unterrichtsorganisation

Der Unterricht soll in der Regel in ganzen Klassen und nach Stundentafel / Lehrplan stattfinden. Ausnahmen gibt es für die Fächer Musik, Sport und Fachpraxis.

Der Unterricht wird jahrgangsbezogen in Klassen, Kursen oder festen Lerngruppen stattfinden. Die Zusammensetzung der Gruppen und die Sitzordnung im jeweiligen Raum werden dokumentiert, um eine ggf. notwendige Rückverfolgung von Infektionsketten zu ermöglichen.

Schulbesuch beim Auftreten von COVID-19-typischen Krankheitssymptomen

Schülerinnen und Schüler, die im Schulalltag COVID-19-Symptome (wie insbesondere Fieber, trockener Husten, Verlust des Geschmacks-/Geruchssinn) aufweisen, werden unmittelbar und unverzüglich nach Hause geschickt. Bei einem einfachen Schnupfen (ohne weitere Krankheitszeichen) sollen die Schülerinnen und Schüler 24 Stunden zu Hause beobachtet werden. Wenn keiner weiteren Symptome auftreten, nimmt die Schülerin oder der Schüler wieder am Unterricht teil.

Schutz von vorerkrankten Schülerinnen und Schülern

Grundsätzlich sind alle Schülerinnen und Schüler verpflichtet, am Präsenzunterricht teilzunehmen. Es gelten die allgemeinen Bestimmungen zur Schul- und Teilnahmepflicht.

Bei Schülerinnen und Schülern, bei denen eine gesundheitliche Gefährdung durch den Schulbesuch besteht, teilen die Eltern (bzw. die volljährigen Schülerinnen und Schüler) dies der Schulleitung unverzüglich (spätestens bis 11.08.2020) schriftlich mit. Die Schülerinnen und Schüler werden dann für zunächst sechs Wochen von der Pflicht zur Teilnahme am Präsenzunterricht befreit und sind verpflichtet am „Unterricht auf Distanz“ teilzunehmen.

Schutz vorerkrankter Angehöriger, die mit Schülerinnen und Schülern in häuslicher Gemeinschaft leben

Die Nichtteilnahme von Schülerinnen und Schülern am Präsenzunterricht zum Schutz ihrer Angehörigen kann nur in eng begrenzten Ausnahmefällen und nur vorrübergehend in Betracht kommen. Vorrangig sind Maßnahmen der Infektionsprävention innerhalb der häuslichen Gemeinschaft. Eine Entbindung von der Teilnahme am Präsenzunterricht kommt vor allem dann in Betracht, wenn sich die oder der Angehörige aufgrund des individuellen Verlaufs ihrer oder seiner Vorerkrankung vorübergehend in einem Zustand erhöhter Vulnerabilität befindet; dieser Sachverhalt muss durch ein ärztliches Zeugnis nachgewiesen werden.

Unterricht auf Distanz

Wenn einzelne Schülerinnen und Schüler, einzelne Lehrkräfte sowie ggf. ganze Lerngruppen oder auch die gesamte Schule aus Gründen des Infektionsschutzes am Präsenzunterricht nicht teilnehmen können, findet „Unterricht auf Distanz“ statt.

Durch das Schulministerium wurde der rechtliche Rahmen für dieses Lernen neu gefasst. Die Eckpunkte dazu sind:

  • Distanzunterricht ist dem Präsenzunterricht gleichwertig
  • Distanzunterricht soll digital erteilt werden
  • Schülerinnen und Schüler erfüllen ihre Schulpflicht durch Teilnahme am Distanzunterricht
  • Die Leistungen werden bewertet. Die Leistungsbewertung erstreckt sich auf die Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten, die im Distanzunterricht vermittelt wurden. Klassenarbeiten/Klausuren finden in der Regel im Präsenzunterricht statt.

Soweit die ersten und wichtigsten Informationen zum Beginn des neuen Schuljahres. Wir werden sicher noch mehrmals „nachsteuern“ müssen, auch werden sich die Rahmenbedingungen ja vielleicht noch anders entwickeln als zurzeit absehbar. Insofern müssen wir uns alle auf eine „Fahrt auf Sicht“ einstellen.

Wir hoffen, dass wir trotz der ungewöhnlichen Umstände gut in das neue Schuljahr starten können. Eine Voraussetzung dafür ist aber schon mal erfüllt: Wir freuen uns auf Sie!

Herzliche Grüße

gez. Michael Roth                  gez. Sabine Wegener

Schulleiter                              stv. Schulleiterin